Batterieverordnung
Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien und Akkus (Batteriegesetz):
Starterbatterien enthalten Blei und dürfen daher nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Hierzu sind sie mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne mit dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls (Pb=Blei) versehen. Das chemische Symbol (Cd, Hg oder Pb) wird unter dem Zeichen abgebildet. Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien und Akkus:
Pb: Batterie oder Akku enthält Blei
Cd: Batterie oder Akku enthält Cadmium
Hg: Batterie oder Akku enthält Quecksilber
Endverbraucher sind nach § 7 BattV verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien an den Verkäufer der Batterie oder an eine kommunale Sammelstelle zurückzugeben.
Mikes Motorradteile und alle anderen Vertreiber von Starterbatterien sind nach § 6 BattV gesetzlich verpflichtet vom Endverbraucher, der eine Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von € 7.50 zu erheben. Hierfür stellen wir dem Endverbraucher einen Pfandgutschein aus. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher ggf. zuzüglich Pfand.
Rückgabe/Erstattung des Pfandwertes
Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich. Aus diesem Grund bieten wir dem Endverbraucher zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an:
1. Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie und des Pfandgutscheins bei uns wird das Pfand sofort erstattet.
2. Der Endverbraucher kann die Altbatterie auch bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben, dort den Pfandgutschein abstempeln lassen und uns diesen per Briefpost , Fax oder E-Mail zusenden. Daraufhin erstatten wir das Pfand zurück.





